CashPing

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Version v7-entwurf

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) für CashPing

Stand: 29.09.2026

Hinweis zum Stand: Diese Fassung ist ein Entwurf und noch nicht anwaltlich geprüft. Wird sie geändert, veröffentlicht CashPing eine neue Version. Der Nutzer stimmt der neuen Version dann erneut zu.

Dieser Vertrag besteht aus dem Rahmenvertrag (Teil A), den EU-Standardvertragsklauseln nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915 der Kommission (Teil B) und den Anhängen I bis IV, die zu Teil B gehören. Der Wortlaut von Teil B ist unverändert übernommen. Bei einem Widerspruch haben die Klauseln in Teil B Vorrang (Klausel 4).


Teil A – Rahmenvertrag

Dieser Rahmenvertrag ergänzt die EU-Standardvertragsklauseln (Teil B) um Punkte, die die Klauseln offenlassen. Er widerspricht ihnen nicht.

§ 1 Parteien und Gegenstand

Verantwortlicher ist der Nutzer von CashPing, wie in Anhang I angegeben. Auftragsverarbeiter ist Fabian Stein, Einzelunternehmer, Händelstraße 11, 56626 Andernach. Der Vertrag regelt die Verarbeitung der Kundendaten des Nutzers durch CashPing in dessen Auftrag.

§ 2 Abschluss

Der Vertrag kommt elektronisch zustande. Bei der Registrierung gibt der Nutzer Name oder Firma und Anschrift an und stimmt dem gesamten AVV (Teil A, Teil B und Anhänge I bis IV) mit einer eigenen Checkbox und verlinktem Volltext ausdrücklich zu. Die App speichert Zeitpunkt und Version des AVV, und der Nutzer kann die jeweils gültige Fassung jederzeit in der App einsehen. Bei einer neuen Fassung stimmt der Nutzer erneut zu. Bis zur Zustimmung verarbeitet CashPing keine Kundendaten des Nutzers.

§ 3 Verhältnis zu anderen Bedingungen

Bei Fragen des Datenschutzes geht dieser Vertrag allen anderen Bedingungen von CashPing vor.

§ 4 Gewählte Optionen der Klauseln und Drittländer

  • Klausel 7.7 (Unterauftragsverarbeiter): CashPing wählt die allgemeine Genehmigung (Option 2) für die Liste in Anhang IV. Änderungen kündigt CashPing mindestens 14 Tage vorher per E-Mail an. Der Nutzer kann innerhalb dieser Frist widersprechen. Kann CashPing auf einen begründeten Widerspruch keine zumutbare Alternative anbieten, kann der Nutzer die betroffenen Funktionen abbestellen oder den Vertrag kündigen.

  • Klausel 7.8 (Drittländer): Übermittlungen an Unterauftragsverarbeiter außerhalb der EU laufen nur mit geeigneten Garantien nach Kapitel V DSGVO. Mit dem Abschluss dieses Vertrags weist der Nutzer CashPing an, Daten an die in Anhang IV genannten Unterauftragsverarbeiter in den USA zu übermitteln. CashPing legt die Standorte in Anhang IV offen und sagt keinen bestimmten Standort verbindlich zu, weil die Anbieter ihn nicht zusagen. Die Übermittlungsgrundlage steht je Anbieter in Anhang IV: bei aktiver Zertifizierung unter dem EU-US Data Privacy Framework der Angemessenheitsbeschluss (EU) 2023/1795, sonst Standardvertragsklauseln nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 im Vertrag des Unterauftragsverarbeiters (Klausel 7.8 b). Die Klauseln in Teil B ersetzen das nicht (Klausel 1 f). CashPing dokumentiert für Übermittlungen auf Grundlage von Standardvertragsklauseln eine Transfer-Folgenabschätzung und stellt sie dem Nutzer auf Verlangen zur Verfügung.

§ 5 Weisungen

Der Nutzer erteilt Weisungen durch die Nutzung der App-Funktionen (Rechnungen anlegen oder importieren, Erinnerungen einstellen und versenden lassen). Zusätzlich kann er Weisungen in Textform an f.stein@cash-ping.com senden. Weisungen werden dokumentiert.

§ 6 Pflichten des Nutzers

Der Nutzer stellt sicher, dass er die Daten seiner Kunden verarbeiten und anschreiben darf. Er trägt keine sensiblen Daten im Sinne von Klausel 7.5 ein. Inhalt und Zeitpunkt der Erinnerungen bestimmt er über die Einstellungen selbst. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, die betroffenen Personen nach Art. 13 und 14 DSGVO über die Verarbeitung zu informieren.

§ 7 Meldung von Datenpannen

Die Meldung nach Klausel 9.2 erfolgt unverzüglich, spätestens 48 Stunden nach Kenntnis, an die E-Mail-Adresse des Kontos.

§ 8 Laufzeit, Rückgabe und Löschung

Der Vertrag läuft, solange der Nutzer ein Konto hat. Nach Vertragsende löscht CashPing alle Kundendaten innerhalb von 30 Tagen oder gibt sie vorher als Export zurück (Klausel 10 d).

Der Nutzer kann alle Rechnungen jederzeit als CSV exportieren (Spalten wie beim Import, dazu Status und Verlauf der Erinnerungen) und sein Konto samt allen Daten nach einer Sicherheitsabfrage selbst löschen.

Kopien bei Unterauftragsverarbeitern bestehen nach der Löschung noch für begrenzte Zeit: Bei Resend bleiben E-Mail- und Protokolldaten bis zu 30 Tage, Sicherungen 7 Tage. Sicherungen beim Hosting-Anbieter können ebenfalls noch für begrenzte Zeit bestehen und werden nach dem Ablauf des Anbieters gelöscht.

CashPing ist kein Archiv. Aufbewahrungspflichten für Rechnungen liegen beim Nutzer, er muss die Originale in seinem eigenen System behalten.

§ 9 Recht und Aufsichtsbehörde

Es gilt deutsches Recht. Zuständige Aufsichtsbehörde für CashPing ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz.

§ 10 Berufsgeheimnisträger (§ 203 StGB)

CashPing ist nicht für Berufsgeheimnisträger im Sinne des § 203 StGB bestimmt, insbesondere nicht für Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Nutzer, die Berufsgeheimnisträger sind, dürfen CashPing nicht nutzen, soweit die Verarbeitung ihrer Kundendaten dem Berufsgeheimnis unterliegt.


Teil B – EU-Standardvertragsklauseln (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915)

Der Wortlaut ist unverändert übernommen. Ausgewählt wurden jeweils die Optionen für die Verordnung (EU) 2016/679 und in Klausel 7.7 a die allgemeine schriftliche Genehmigung (Option 2). Ausgefüllt wurde der Zeitraum in Klausel 7.7 a.

ABSCHNITT I

Klausel 1 – Zweck und Anwendungsbereich

a) Mit diesen Standardvertragsklauseln (im Folgenden „Klauseln") soll die Einhaltung von Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) sichergestellt werden.

b) Die in Anhang I aufgeführten Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter haben diesen Klauseln zugestimmt, um die Einhaltung von Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder Artikel 29 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2018/1725 zu gewährleisten.

c) Diese Klauseln gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Anhang II.

d) Die Anhänge I bis IV sind Bestandteil der Klauseln.

e) Diese Klauseln gelten unbeschadet der Verpflichtungen, denen der Verantwortliche gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 unterliegt.

f) Diese Klauseln stellen für sich allein genommen nicht sicher, dass die Verpflichtungen im Zusammenhang mit internationalen Datenübermittlungen gemäß Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 erfüllt werden.

Klausel 2 – Unabänderbarkeit der Klauseln

a) Die Parteien verpflichten sich, die Klauseln nicht zu ändern, es sei denn, zur Ergänzung oder Aktualisierung der in den Anhängen angegebenen Informationen.

b) Dies hindert die Parteien nicht daran die in diesen Klauseln festgelegten Standardvertragsklauseln in einen umfangreicheren Vertrag aufzunehmen und weitere Klauseln oder zusätzliche Garantien hinzuzufügen, sofern diese weder unmittelbar noch mittelbar im Widerspruch zu den Klauseln stehen oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beschneiden.

Klausel 3 – Auslegung

a) Werden in diesen Klauseln die in der Verordnung (EU) 2016/679 bzw. der Verordnung (EU) 2018/1725 definierten Begriffe verwendet, so haben diese Begriffe dieselbe Bedeutung wie in der betreffenden Verordnung.

b) Diese Klauseln sind im Lichte der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 bzw. der Verordnung (EU) 2018/1725 auszulegen.

c) Diese Klauseln dürfen nicht in einer Weise ausgelegt werden, die den in der Verordnung (EU) 2016/679 oder der Verordnung (EU) 2018/1725 vorgesehenen Rechten und Pflichten zuwiderläuft oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beschneidet.

Klausel 4 – Vorrang

Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Klauseln und den Bestimmungen damit zusammenhängender Vereinbarungen, die zwischen den Parteien bestehen oder später eingegangen oder geschlossen werden, haben diese Klauseln Vorrang.

Klausel 5 – fakultativ – Kopplungsklausel

a) Eine Einrichtung, die nicht Partei dieser Klauseln ist, kann diesen Klauseln mit Zustimmung aller Parteien jederzeit als Verantwortlicher oder als Auftragsverarbeiter beitreten, indem sie die Anhänge ausfüllt und Anhang I unterzeichnet.

b) Nach Ausfüllen und Unterzeichnen der unter Buchstabe a genannten Anhänge wird die beitretende Einrichtung als Partei dieser Klauseln behandelt und hat die Rechte und Pflichten eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters entsprechend ihrer Bezeichnung in Anhang I.

c) Für die beitretende Einrichtung gelten für den Zeitraum vor ihrem Beitritt als Partei keine aus diesen Klauseln resultierenden Rechte oder Pflichten.

ABSCHNITT II – PFLICHTEN DER PARTEIEN

Klausel 6 – Beschreibung der Verarbeitung

Die Einzelheiten der Verarbeitungsvorgänge, insbesondere die Kategorien personenbezogener Daten und die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden, sind in Anhang II aufgeführt.

Klausel 7 – Pflichten der Parteien

7.1. Weisungen

a) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist nach Unionsrecht oder nach dem Recht eines Mitgliedstaats, dem er unterliegt, zur Verarbeitung verpflichtet. In einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. Der Verantwortliche kann während der gesamten Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten weitere Weisungen erteilen. Diese Weisungen sind stets zu dokumentieren.

b) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass vom Verantwortlichen erteilte Weisungen gegen die Verordnung (EU) 2016/679, die Verordnung (EU) 2018/1725 oder geltende Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten verstoßen.

7.2. Zweckbindung

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die personenbezogenen Daten nur für den/die in Anhang II genannten spezifischen Zweck(e), sofern er keine weiteren Weisungen des Verantwortlichen erhält.

7.3. Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Daten werden vom Auftragsverarbeiter nur für die in Anhang II angegebene Dauer verarbeitet.

7.4. Sicherheit der Verarbeitung

a) Der Auftragsverarbeiter ergreift mindestens die in Anhang III aufgeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Dies umfasst den Schutz der Daten vor einer Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu den Daten führt (im Folgenden „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten"). Bei der Beurteilung des angemessenen Schutzniveaus tragen die Parteien dem Stand der Technik, den Implementierungskosten, der Art, dem Umfang, den Umständen und den Zwecken der Verarbeitung sowie den für die betroffenen Personen verbundenen Risiken gebührend Rechnung.

b) Der Auftragsverarbeiter gewährt seinem Personal nur insoweit Zugang zu den personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, als dies für die Durchführung, Verwaltung und Überwachung des Vertrags unbedingt erforderlich ist. Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der erhaltenen personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

7.5. Sensible Daten

Falls die Verarbeitung personenbezogene Daten betrifft, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, oder die genetische Daten oder biometrische Daten zum Zweck der eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Daten über die Gesundheit, das Sexualleben oder die sexuelle Ausrichtung einer Person oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten enthalten (im Folgenden „sensible Daten"), wendet der Auftragsverarbeiter spezielle Beschränkungen und/oder zusätzlichen Garantien an.

7.6. Dokumentation und Einhaltung der Klauseln

a) Die Parteien müssen die Einhaltung dieser Klauseln nachweisen können.

b) Der Auftragsverarbeiter bearbeitet Anfragen des Verantwortlichen bezüglich der Verarbeitung von Daten gemäß diesen Klauseln umgehend und in angemessener Weise.

c) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die für den Nachweis der Einhaltung der in diesen Klauseln festgelegten und unmittelbar aus der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 hervorgehenden Pflichten erforderlich sind. Auf Verlangen des Verantwortlichen gestattet der Auftragsverarbeiter ebenfalls die Prüfung der unter diese Klauseln fallenden Verarbeitungstätigkeiten in angemessenen Abständen oder bei Anzeichen für eine Nichteinhaltung und trägt zu einer solchen Prüfung bei. Bei der Entscheidung über eine Überprüfung oder Prüfung kann der Verantwortliche einschlägige Zertifizierungen des Auftragsverarbeiters berücksichtigen.

d) Der Verantwortliche kann die Prüfung selbst durchführen oder einen unabhängigen Prüfer beauftragen. Die Prüfungen können auch Inspektionen in den Räumlichkeiten oder physischen Einrichtungen des Auftragsverarbeiters umfassen und werden gegebenenfalls mit angemessener Vorankündigung durchgeführt.

e) Die Parteien stellen der/den zuständigen Aufsichtsbehörde(n) die in dieser Klausel genannten Informationen, einschließlich der Ergebnisse von Prüfungen, auf Anfrage zur Verfügung.

7.7. Einsatz von Unterauftragsverarbeitern

a) Der Auftragsverarbeiter besitzt die allgemeine Genehmigung des Verantwortlichen für die Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern, die in einer vereinbarten Liste aufgeführt sind. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen mindestens 14 Tage im Voraus ausdrücklich in schriftlicher Form über alle beabsichtigten Änderungen dieser Liste durch Hinzufügen oder Ersetzen von Unterauftragsverarbeitern und räumt dem Verantwortlichen damit ausreichend Zeit ein, um vor der Beauftragung des/der betreffenden Unterauftragsverarbeiter/s Einwände gegen diese Änderungen erheben zu können. Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die erforderlichen Informationen zur Verfügung, damit dieser sein Widerspruchsrecht ausüben kann.

b) Beauftragt der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter mit der Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen), so muss diese Beauftragung im Wege eines Vertrags erfolgen, der dem Unterauftragsverarbeiter im Wesentlichen dieselben Datenschutzpflichten auferlegt wie diejenigen, die für den Auftragsverarbeiter gemäß diesen Klauseln gelten. Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass der Unterauftragsverarbeiter die Pflichten erfüllt, denen der Auftragsverarbeiter entsprechend diesen Klauseln und gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 unterliegt.

c) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf dessen Verlangen eine Kopie einer solchen Untervergabevereinbarung und etwaiger späterer Änderungen zur Verfügung. Soweit es zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder anderen vertraulichen Informationen, einschließlich personenbezogener Daten notwendig ist, kann der Auftragsverarbeiter den Wortlaut der Vereinbarung vor der Weitergabe einer Kopie unkenntlich machen.

d) Der Auftragsverarbeiter haftet gegenüber dem Verantwortlichen in vollem Umfang dafür, dass der Unterauftragsverarbeiter seinen Pflichten gemäß dem mit dem Auftragsverarbeiter geschlossenen Vertrag nachkommt. Der Auftragsverarbeiter benachrichtigt den Verantwortlichen, wenn der Unterauftragsverarbeiter seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt.

e) Der Auftragsverarbeiter vereinbart mit dem Unterauftragsverarbeiter eine Drittbegünstigtenklausel, wonach der Verantwortliche – im Falle, dass der Auftragsverarbeiter faktisch oder rechtlich nicht mehr besteht oder zahlungsunfähig ist – das Recht hat, den Untervergabevertrag zu kündigen und den Unterauftragsverarbeiter anzuweisen, die personenbezogenen Daten zu löschen oder zurückzugeben.

7.8. Internationale Datenübermittlungen

a) Jede Übermittlung von Daten durch den Auftragsverarbeiter an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dokumentierter Weisungen des Verantwortlichen oder zur Einhaltung einer speziellen Bestimmung nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, und muss mit Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 oder der Verordnung (EU) 2018/1725 im Einklang stehen.

b) Der Verantwortliche erklärt sich damit einverstanden, dass in Fällen, in denen der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter gemäß Klausel 7.7 für die Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen) in Anspruch nimmt und diese Verarbeitungstätigkeiten eine Übermittlung personenbezogener Daten im Sinne von Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 beinhalten, der Auftragsverarbeiter und der Unterauftragsverarbeiter die Einhaltung von Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 sicherstellen können, indem sie Standardvertragsklauseln verwenden, die von der Kommission gemäß Artikel 46 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 erlassen wurden, sofern die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Standardvertragsklauseln erfüllt sind.

Klausel 8 – Unterstützung des Verantwortlichen

a) Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich über jeden Antrag, den er von der betroffenen Person erhalten hat. Er beantwortet den Antrag nicht selbst, es sei denn, er wurde vom Verantwortlichen dazu ermächtigt.

b) Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen bei der Erfüllung von dessen Pflicht, Anträge betroffener Personen auf Ausübung ihrer Rechte zu beantworten. Bei der Erfüllung seiner Pflichten gemäß den Buchstaben a und b befolgt der Auftragsverarbeiter die Weisungen des Verantwortlichen.

c) Abgesehen von der Pflicht des Auftragsverarbeiters, den Verantwortlichen gemäß Klausel 8 Buchstabe b zu unterstützen, unterstützt der Auftragsverarbeiter unter Berücksichtigung der Art der Datenverarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen den Verantwortlichen zudem bei der Einhaltung der folgenden Pflichten:

  1. Pflicht zur Durchführung einer Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten (im Folgenden „Datenschutz-Folgenabschätzung"), wenn eine Form der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat;

  2. Pflicht zur Konsultation der zuständigen Aufsichtsbehörde(n) vor der Verarbeitung, wenn aus einer Datenschutz-Folgenabschätzung hervorgeht, dass die Verarbeitung ein hohes Risiko zur Folge hätte, sofern der Verantwortliche keine Maßnahmen zur Eindämmung des Risikos trifft;

  3. Pflicht zur Gewährleistung, dass die personenbezogenen Daten sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sind, indem der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich unterrichtet, wenn er feststellt, dass die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder veraltet sind;

  4. Verpflichtungen gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) 2016/679.

d) Die Parteien legen in Anhang III die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Unterstützung des Verantwortlichen durch den Auftragsverarbeiter bei der Anwendung dieser Klausel sowie den Anwendungsbereich und den Umfang der erforderlichen Unterstützung fest.

Klausel 9 – Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten arbeitet der Auftragsverarbeiter mit dem Verantwortlichen zusammen und unterstützt ihn entsprechend, damit der Verantwortliche seinen Verpflichtungen gemäß den Artikeln 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679 oder gegebenenfalls den Artikeln 34 und 35 der Verordnung (EU) 2018/1725 nachkommen kann, wobei der Auftragsverarbeiter die Art der Verarbeitung und die ihm zur Verfügung stehenden Informationen berücksichtigt.

9.1. Verletzung des Schutzes der vom Verantwortlichen verarbeiteten Daten

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Verantwortlichen verarbeiteten Daten unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen wie folgt:

a) bei der unverzüglichen Meldung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an die zuständige(n) Aufsichtsbehörde(n), nachdem dem Verantwortlichen die Verletzung bekannt wurde, sofern relevant (es sei denn, die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen);

b) bei der Einholung der folgenden Informationen, die gemäß Artikel 33 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 in der Meldung des Verantwortlichen anzugeben sind, wobei diese Informationen mindestens Folgendes umfassen müssen:

  1. die Art der personenbezogenen Daten, soweit möglich, mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen sowie der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze;

  2. die wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten;

  3. die vom Verantwortlichen ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.

Wenn und soweit nicht alle diese Informationen zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, enthält die ursprüngliche Meldung die zu jenem Zeitpunkt verfügbaren Informationen, und weitere Informationen werden, sobald sie verfügbar sind, anschließend ohne unangemessene Verzögerung bereitgestellt;

c) bei der Einhaltung der Pflicht gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/679, die betroffene Person unverzüglich von der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu benachrichtigen, wenn diese Verletzung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.

9.2. Verletzung des Schutzes der vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten Daten

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten Daten meldet der Auftragsverarbeiter diese dem Verantwortlichen unverzüglich, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde. Diese Meldung muss zumindest folgende Informationen enthalten:

a) eine Beschreibung der Art der Verletzung (möglichst unter Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen und der ungefähren Zahl der betroffenen Datensätze);

b) Kontaktdaten einer Anlaufstelle, bei der weitere Informationen über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten eingeholt werden können;

c) die voraussichtlichen Folgen und die ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, einschließlich Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.

Wenn und soweit nicht alle diese Informationen zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, enthält die ursprüngliche Meldung die zu jenem Zeitpunkt verfügbaren Informationen, und weitere Informationen werden, sobald sie verfügbar sind, anschließend ohne unangemessene Verzögerung bereitgestellt.

Die Parteien legen in Anhang III alle sonstigen Angaben fest, die der Auftragsverarbeiter zur Verfügung zu stellen hat, um den Verantwortlichen bei der Erfüllung von dessen Pflichten gemäß Artikel 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679 zu unterstützen.

ABSCHNITT III – SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Klausel 10 – Verstöße gegen die Klauseln und Beendigung des Vertrags

a) Falls der Auftragsverarbeiter seinen Pflichten gemäß diesen Klauseln nicht nachkommt, kann der Verantwortliche – unbeschadet der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 – den Auftragsverarbeiter anweisen, die Verarbeitung personenbezogener Daten auszusetzen, bis er diese Klauseln einhält oder der Vertrag beendet ist. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage ist, diese Klauseln einzuhalten.

b) Der Verantwortliche ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesen Klauseln betrifft, wenn

  1. der Verantwortliche die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter gemäß Buchstabe a ausgesetzt hat und die Einhaltung dieser Klauseln nicht innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach der Aussetzung, wiederhergestellt wurde;

  2. der Auftragsverarbeiter in erheblichem Umfang oder fortdauernd gegen diese Klauseln verstößt oder seine Verpflichtungen gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 nicht erfüllt;

  3. der Auftragsverarbeiter einer bindenden Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder der zuständigen Aufsichtsbehörde(n), die seine Pflichten gemäß diesen Klauseln, der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 zum Gegenstand hat, nicht nachkommt.

c) Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesen Klauseln betrifft, wenn der Verantwortliche auf der Erfüllung seiner Anweisungen besteht, nachdem er vom Auftragsverarbeiter darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass seine Anweisungen gegen geltende rechtliche Anforderungen gemäß Klausel 7.1 Buchstabe b verstoßen.

d) Nach Beendigung des Vertrags löscht der Auftragsverarbeiter nach Wahl des Verantwortlichen alle im Auftrag des Verantwortlichen verarbeiteten personenbezogenen Daten und bescheinigt dem Verantwortlichen, dass dies erfolgt ist, oder er gibt alle personenbezogenen Daten an den Verantwortlichen zurück und löscht bestehende Kopien, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht. Bis zur Löschung oder Rückgabe der Daten gewährleistet der Auftragsverarbeiter weiterhin die Einhaltung dieser Klauseln.


Anhang I – Liste der Parteien

Verantwortlicher

  • Name: der Nutzer von CashPing, wie bei der Registrierung angegeben (Name oder Firma)
  • Anschrift: wie bei der Registrierung angegeben
  • Kontaktperson: wie bei der Registrierung angegeben, erreichbar über die E-Mail-Adresse des Kontos
  • Unterschrift und Beitrittsdatum: elektronische Zustimmung mit der Checkbox bei der Registrierung. Zeitpunkt und Version des AVV werden gespeichert.

Auftragsverarbeiter

  • Name: Fabian Stein, Einzelunternehmer (CashPing)
  • Anschrift: Händelstraße 11, 56626 Andernach
  • Kontaktperson: Fabian Stein, Inhaber, f.stein@cash-ping.com, Telefon 015159135658
  • Unterschrift und Beitrittsdatum: Bereitstellung dieses Vertragstextes in der App
  • Ansprechperson Datenschutz: Fabian Stein. Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht benannt.

Anhang II – Beschreibung der Verarbeitung

CashPing speichert Rechnungsdaten der Kunden des Nutzers und verschickt in dessen Auftrag bis zu drei Zahlungserinnerungen pro Rechnung.

Kategorien betroffener Personen

Kunden und Ansprechpartner des Nutzers, die eine Rechnung erhalten haben.

Kategorien personenbezogener Daten

Name oder Firmenname, E-Mail-Adresse, Rechnungsnummer, Betrag, Rechnungs- und Fälligkeitsdatum, Zahlungsstatus, Protokoll der versendeten Erinnerungen.

Hochgeladene Rechnungsdokumente

Lädt der Nutzer ein Rechnungsdokument hoch, wird dessen Text im Browser des Nutzers ausgelesen. Bankdaten (zum Beispiel IBAN, BIC, Kontonummer und Bankleitzahl) werden dabei im Browser automatisch entfernt. Nur der bereinigte Text wird an den KI-Dienst übermittelt, um Kunde, Rechnungsnummer, Betrag und Daten zu erkennen. Enthalten sein kann der übrige Inhalt des Dokuments, zum Beispiel Anschrift und Leistungsbeschreibung. Das Dokument selbst verlässt den Browser nicht und wird nicht gespeichert. Gespeichert werden nur die Felder, die der Nutzer übernimmt.

Zahlungsinformationen des Nutzers

Ein Zahlungslink des Nutzers wird auf dessen Anweisung in die Erinnerungen eingefügt. Bankdaten (Kontoinhaber, IBAN, BIC) werden derzeit weder gespeichert noch angezeigt.

Sensible Daten

Keine vorgesehen. Freie Textfelder gibt es nur in den E-Mail-Vorlagen des Nutzers. Der Nutzer trägt keine sensiblen Daten ein (§ 6 Teil A).

Art der Verarbeitung

Erheben (Eingabe, CSV-Import, Dokument-Upload), Speichern, Auslesen per KI, Ändern, Löschen, Versenden per E-Mail, Protokollieren, Exportieren.

Zwecke

Verwaltung offener Rechnungen des Nutzers, automatisierter Versand von Zahlungserinnerungen, Anzeige des Zahlungsstatus, optional ein Zahlungslink in den E-Mails, KI-gestützte Vorbefüllung aus Rechnungsdokumenten.

Dauer der Verarbeitung

Laufzeit des Nutzungsvertrags, danach Löschung oder Rückgabe binnen 30 Tagen (§ 8 Teil A).

Speicherdauer bei Unterauftragsverarbeitern

  • Resend: E-Mail- und Protokolldaten 30 Tage, Sicherungen 7 Tage, Löschung binnen 90 Tagen nach Kündigung von CashPings Resend-Konto.
  • Lovable: Nach Angaben von Lovable wird die Datenbank täglich gesichert. Die Sicherungen werden etwa 14 Tage aufbewahrt und liegen in derselben Region wie die Datenbank. Gelöschte Daten können bis dahin in Sicherungen bestehen.
  • KI-Anbieter: Erhält nur den bereinigten Text ohne Bankdaten. Die Aufbewahrung richtet sich nach den Verträgen, die Lovable mit dem Anbieter geschlossen hat. Eine bestimmte Speicherdauer sagt Lovable nicht zu.

Nicht Teil dieses Vertrags

Die Kontodaten des Nutzers selbst (E-Mail-Adresse, Passwort, Name und Anschrift). Dafür ist CashPing eigener Verantwortlicher, siehe Datenschutzerklärung.


Anhang III – Technische und organisatorische Maßnahmen

Diese Liste enthält nur Maßnahmen, die für CashPing umgesetzt sind oder vom jeweiligen Anbieter angegeben werden.

Vertraulichkeit

  • Mandantentrennung: Jeder Nutzer sieht nur seine eigenen Rechnungen und Einstellungen. Die Trennung erfolgt in der Datenbank über Zeilenzugriffsregeln (Row Level Security).
  • Anmeldung: Anmeldung mit E-Mail und Passwort über Supabase Auth. Bekannte schwache Passwörter werden abgelehnt. Das Zurücksetzen des Passworts läuft über einen zeitlich begrenzten Link.
  • Geheimnisse: Zugangsschlüssel, zum Beispiel für den E-Mail-Versand, liegen als geschützte Secrets in der Plattform und nicht im Quelltext.
  • Zugriff auf den Betrieb: Nur der Betreiber hat Zugriff auf Editor und Backend des Projekts. Öffentliches Kopieren des Projekts und projektübergreifender Zugriff sind abgeschaltet.
  • Vertraulichkeit des Personals: Der Betreiber ist Einzelunternehmer, weitere Personen haben keinen Zugriff. Kommt jemand hinzu, wird er schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet.
  • Datenminimierung: Erhoben werden nur Name, E-Mail, Rechnungsnummer, Betrag, Daten, Status und optional ein Zahlungslink. Bankdaten werden derzeit nicht gespeichert. Hochgeladene Rechnungsdokumente verlassen den Browser nicht. Bankdaten werden vor der KI-Auslese im Browser entfernt. Die Programmdateien für das Auslesen werden von cash-ping.com selbst geladen.

Integrität

  • Übertragung: Die Verbindung zwischen Browser und App ist per HTTPS verschlüsselt.
  • E-Mail-Versand: SPF und DKIM für cash-ping.com sind bei Resend verifiziert. E-Mails zur Kontoverwaltung laufen über eine eigene Subdomain. Nach Angabe von Resend liegen die Daten dort verschlüsselt (AES-256) und werden per TLS übertragen.
  • Protokollierung: Jeder Erinnerungsversand wird pro Rechnung und Stufe protokolliert. Das verhindert Doppelversand und dokumentiert die Ausführung.

Verfügbarkeit

  • Sicherung: Die Datenbank läuft bei Lovable Cloud in der Region Europa (Irland). Nach Angaben von Lovable wird sie täglich gesichert, die Sicherungen werden etwa 14 Tage in derselben Region aufbewahrt. Eine vertragliche Zusage dazu gibt es nicht. Dateien im Speicher (Storage) sind davon nicht erfasst.
  • Export und Löschung: Einzelne Rechnungen sind löschbar. Alle Rechnungen lassen sich als CSV exportieren. Das Konto lässt sich mit allen Daten selbst löschen.

Überprüfung und Vorfälle

  • Datenpannen: Meldung an den Nutzer unverzüglich, spätestens 48 Stunden nach Kenntnis (§ 7 Teil A).
  • Regelmäßige Überprüfung: CashPing führt Sicherheitsscans der Plattform aus und prüft die Projekteinstellungen mindestens halbjährlich.

Anhang IV – Liste der Unterauftragsverarbeiter

Resend und die meisten Unterauftragsverarbeiter von Lovable haben ihren Sitz in den USA. Lovables Vertragspartner sitzt in Schweden. CashPing sagt keinen bestimmten Speicherort verbindlich zu. Der Stand der Zertifizierung unter dem EU-US Data Privacy Framework wurde am 28.09.2026 auf dataprivacyframework.gov geprüft.

1. Lovable (Lovable Labs Sweden AB)

  • Anschrift: Lovable Labs Sweden AB, Regeringsgatan 25, 111 53 Stockholm, Schweden. Vertragspartner nach Auskunft von Lovable vom 28.09.2026. Der Auftragsverarbeitungsvertrag vom 17.11.2025 nennt noch Lovable Labs Incorporated, Dover, USA, und wird laut Lovable korrigiert.
  • Kontakt: Datenschutzbeauftragte, dpo@lovable.dev
  • Verarbeitung: Hosting von App und Datenbank (Lovable Cloud), Nutzerverwaltung, Backend-Funktionen, KI-Auslese von Rechnungsdokumenten über das Lovable AI Gateway
  • Vertragsgrundlage: Lovables Auftragsverarbeitungsvertrag, der im Business-Tarif gilt
  • Übermittlung in Drittländer: Lovables Vertragspartner sitzt in der EU. Übermittlungen in die USA erfolgen an Unterauftragsverarbeiter von Lovable, zum Beispiel KI-Anbieter und Cloudflare, auf Grundlage der Standardvertragsklauseln nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 oder des Angemessenheitsbeschlusses (EU) 2023/1795.
  • Datenstandort: Die Datenbank dieses Projekts liegt in der Region Europa (Irland), laut Projekteinstellungen am 29.09.2026. Die Sicherungen liegen in derselben Region. Die Auslieferung der Website läuft weltweit über Cloudflare. Der Einstieg in Lovables KI-Dienst liegt in der EU, die Verarbeitung durch die KI-Anbieter in den USA.
  • Weitere Unterauftragsverarbeiter von Lovable: siehe die Liste unter Punkt 2 (Stand 28.09.2026) und die jeweils aktuelle Liste in trust.lovable.dev/subprocessors. Lovable aktualisiert sie mindestens jährlich und räumt 20 Werktage für Widersprüche ein.

2. Weitere Unterauftragsverarbeiter, die über Lovable eingebunden sind

CashPing hat mit ihnen keinen eigenen Vertrag. Die Verträge schließt Lovable.

  • Supabase: Datenbank und Anmeldedienst hinter Lovable Cloud. Lovables Liste nennt als Standort „EU (standardmäßig)“, für dieses Projekt Europa (Irland). Supabase ist auf der Liste des Data Privacy Framework nicht zu finden.
  • KI-Anbieter (USA): Auslesen des bereinigten Rechnungstextes über Lovables KI-Dienst (Lovable AI Gateway). Eingesetzt wird ein Modell von OpenAI. Welcher Anbieter eine einzelne Anfrage verarbeitet, nennt Lovable nicht; in Betracht kommen laut Lovables Liste unter anderem OpenAI und OpenRouter. Beide sind auf der Liste des Data Privacy Framework nicht zu finden.
  • Cloudflare, Inc. (USA): Auslieferung, Routing und Bot-Schutz vor der veröffentlichten App (Standort laut Lovables Liste: weltweit). Auf der Liste des Data Privacy Framework aktiv. Übermittlungsgrundlage ist dort der Angemessenheitsbeschluss (EU) 2023/1795.

Vollständige Liste der Unterauftragsverarbeiter von Lovable (Trust Center, Stand 28.09.2026)

Diese Liste gehört zur vereinbarten Liste nach Klausel 7.7 a. Zweck und Standort sind so angegeben, wie Lovable sie nennt. Für die Rechnungsdaten von CashPing sind nach den bisherigen Angaben vor allem Supabase, Cloudflare und OpenAI relevant.

  • Google Cloud Platform: Kundenanwendungen und Datenbanken (Cloud SQL, Firestore, App Engine), EU
  • Cloudflare: Edge-Routing, DNS und Workers, weltweit
  • Anthropic (Claude): Prompts, generierter Code, KI-Interaktionen, USA
  • Amazon Web Services: Kundenanwendungen, Datenbanken, Dateispeicher (S3, SES, Bedrock), USA
  • Whitecircle.ai: Sicherheit, EU
  • Stripe: Zahlungsabwicklung, USA
  • Braintrust: Beobachtung und Qualitätssicherung, EU
  • Customer.io: Kundenkommunikation, USA
  • OpenRouter: Weiterleitung von KI-Anfragen, USA
  • OpenAI: Prompts, generierter Code, KI-Interaktionen, USA
  • Google Gemini: KI-Prompts und -Antworten, USA
  • PostHog: Datenanalyse, USA
  • HubSpot: Marketing und CRM, USA
  • Supabase: Kundendatenbanken, Anmeldedaten, EU (standardmäßig)
  • RudderStack: Analyse von Kunden- und Nutzungsdaten, USA
  • ClickHouse: Analyse von Kunden- und Nutzungsdaten, EU
  • GitHub: Code-Repository, USA
  • Browserbase: Kundenprojekte, USA
  • Hex: Kunden- und Plattformanalyse, EU
  • Castle.io: Datenanalyse und Betrugserkennung, USA
  • Grafana: Speicherung von Logs, Traces und Metriken, USA
  • Mailgun: transaktionale E-Mails und Verwaltung von E-Mail-Domains, USA
  • Intercom: Kundensupport, USA
  • Sentry: Leistungsüberwachung, USA
  • Turbopuffer: Indexierung von Kundendaten für die Suche, EU
  • TanStack: Anwendungsgrundlage für Kunden-Apps, ohne Standortangabe
  • Pierre: Code-Repository für Kundenprojekte, EU
  • ElevenLabs: Sprach- und Audiofunktionen, USA

3. Plus Five Five, Inc. (Resend)

  • Anschrift: 2261 Market Street #5039, San Francisco, CA 94114, USA
  • Verarbeitung: Versand der Erinnerungs-E-Mails
  • Datenstandort: Die Daten liegen in den USA. Die eingestellte Region (Irland) steuert nur den Versandweg, nicht den Speicherort.
  • Vertragsgrundlage: Resends Auftragsverarbeitungsvertrag, für jedes Konto vorab unterzeichnet und mit der Anmeldung wirksam
  • Übermittlung in die USA: Auf der Liste des Data Privacy Framework aktiv (Angemessenheitsbeschluss (EU) 2023/1795). Zusätzlich enthält der Vertrag Standardvertragsklauseln nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 (Modul 2 und 3) als Rückfall.
  • Speicherdauer: E-Mail- und Protokolldaten 30 Tage, Sicherungen 7 Tage, Löschung binnen 90 Tagen nach Kündigung von CashPings Resend-Konto
  • Weitere Unterauftragsverarbeiter von Resend: 22 (Stand 27.08.2026), alle in den USA, darunter AWS, PlanetScale, Supabase, Vercel und Cloudflare. Liste unter resend.com/legal/subprocessors. Änderungen kündigt Resend mindestens 14 Tage vorher an.